Was bedeutet Barrierefreiheit?
Die Zugänglichkeit des Internets ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben und ihr angehören können. Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf eine Reihe von Menschen. Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen müssen in der Lage sein, dieselbe Information und Kommunikation zu erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Barrierefreiheit umfasst daher eine Reihe von verschiedenen Dingen und Initiativen, die sich auf Menschen mit Behinderungen beziehen.
Das Web Accessibility Act soll Menschen mit Behinderungen die Nutzung von Websites und Anwendungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen erleichtern. Es ist wichtig, dass alle Menschen gleichberechtigt auf Inhalte oder Informationen zugreifen können.
Was sagt das Gesetz zur Barrierefreiheit im Internet?
Am 9. Juni 2018 wurde das dänische Gesetz über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen veröffentlicht. Das Gesetz ist am 23. September 2018 in Kraft getreten und betrifft in erster Linie öffentliche Einrichtungen, wie staatliche, regionale und kommunale Behörden. Im Laufe des Jahres 2025 wird das Gesetz jedoch auch für den privaten Sektor gelten.
Sie ist die Agentur für Digitalisierung die die Einhaltung des Gesetzes überwacht. Die Erfüllung der Zugänglichkeitsanforderungen bedeutet, dass öffentliche Stellen sicherstellen müssen, dass ihre Informationen und Kommunikation wahrnehmbar, nutzbar, verständlich und gleichzeitig robust sind, d. h. dass eine Reihe von Standards und technischen Spezifikationen erfüllt werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Behinderungen die Möglichkeit haben, Informationen und Kommunikation unter den gleichen Bedingungen wie andere zu erhalten.
Warum ist das wichtig?
So muss eine Kommune beispielsweise unbedingt sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen den Vorschriften und Gesetzen zur Barrierefreiheit entsprechen. Das Gesetz muss sicherstellen, dass so viele Nutzer wie möglich die digitalen Dienste der Gemeinde nutzen können. Wenn Sie mit Barrierefreiheit arbeiten, schaffen Sie auch eine viel benutzerfreundlichere Website, Anwendung oder ein Dokument, das allen Nutzern zugute kommt - unabhängig davon, ob wir von Menschen mit Behinderungen sprechen oder nicht. Bei der Zugänglichkeit von Inhalten ist es wichtig, eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die einen guten Überblick und eine sinnvolle Struktur schaffen:
- Achten Sie darauf, dass die Überschriften in der richtigen Reihenfolge stehen: H1, H2, H3...
- Konsistente Struktur der Seiten oder Dokumente
- Der Farbkontrast ist wichtig und sollte der Norm entsprechen (Text, Symbole, Hintergrund usw.).
- ALT-Texte oder Alternativtexte sind wichtig für Symbole, Grafiken, Tabellen usw.
- Beschreibungen für Formularfelder oder Schaltflächen, damit keine Zweifel aufkommen
- Aufzählungspunkte und kleinere Absätze für einen besseren Überblick
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